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»Meßergebnisse des Radargerätes MESTA 204 DD sind auch dann beweiserheblich, wenn das Meßfahrzeug während des Meßvorganges nicht mit einer Neigung von 0 Grad zur Fahrbahnebene, sondern mit seinen rechten Rädern auf einem Bürgersteig steht.«
DAR 1987, 232 DRsp IV(456)135e MDR 1987, 609 VRS 72, 465 VerkMitt 1987, 56 [...]