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1) Bei relativ kurzer Mietdauer von voraussichtlich 8-9 Tagen, Tagen, ist der Geschädigte nicht verpflichtet, vor der Miete eines Ersatzwagens Preisvergleiche anzustellen. 2) Bei der Berechnung der angemessenen, mit der voraussichtlichen und erforderlichen Reparaturdauer übereinstimmenden Mietzeit zählt der Unfalltag nicht mit, da an ihm nicht mit der Reparatur schon begonnen wird.
Vgl. OLG Stuttgart ZfS 1994, 206: LG Aschaffenburg ZfS 1994, 167. ZfS 1995, 216 [...]