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LG Braunschweig (34 Qs 95/85) | Datum: 09.09.1985
»Vertreter des Nebenklägers ist RA [Rechtsanwalt] R. Dieser hat den Nebenkläger im Termin nicht selbst vertreten, vielmehr hat er hiermit Referendar O. betraut. Referendar O. ist nicht Vertreter von RA R. gem. § 4 [...]