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OLG Neustadt (1 U 17/54) | Datum: 28.05.1954
Hinweis: Der Lösungsanssatz über § 249 Satz 2 BGB entspricht der aus dem Kfz-Schadensregulierungs-Bereich geläufigen BGH-Rechtsprechung (vgl. etwa ES Kfz-Schaden A-1/21, 22). Das Ergebnis - keine zwangsläufige [...]