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1. Grobes Organisationsverschulden des Spediteurs liegt vor, wenn nicht ersichtlich ist, wer für die Suche nach verlorengegangenem Gut organisatorisch zuständig und verantwortlich ist. 2. Auch das weitere Vorgehen muß kontrollierbar sein. Insbesondere muß nachvollziehbar sein, ob und mit welchem Ergebnis eine interne Suche und Nachfragen bei Dritten stattgefunden haben und die Möglichkeiten zum Auffinden des verlorenen Guts ausgeschöpft worden sind.
DRsp II(216)122 TranspR 1994, 122 VersR 1994, 1452 transpR 1994, 122 [...]