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Hat das Gericht zur Sicherung einer reibungslosen Durchführung des Verfahrens einen zweiten Pflichtverteidiger bestellt, so sind im Falle des Freispruchs für beide Pflichtverteidiger die Wahlverteidigerkosten zu erstatten.
Anmerkung: Madert, AGS 1998, 151 AGS 1998, 149 StV 1998, 621 StraFo 1998, 250 ZfS 1999, 179 [...]