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OLG Köln (19 U 243/92) | Datum: 16.07.1993
»Der Kl. will auf der Basis fiktiver Reparaturkosten abrechnen, nachdem er das Unfallfahrzeug ... bei dem Erwerb eines [Neu-]Fahrzeugs in Zahlung gegeben hat. ... [Dabei] muß [er] sich nicht die tatsächlich erzielte [...]