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Der Unfallgeschädigte, dem der Kfz-Vermieter auf entsprechende Erkundigung hin die Möglichkeit eines - im Vergleich zum gewählten - günstigeren (Pauschal-)Mietwagentarifs verschweigt, muß sich nicht ohne weiteres einen Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht vorwerfen lassen.
vgl. aber OLG Hamm VersR 1990, 100 = ZfS 1990, 87 (m.w.H). DRsp I(123)352b VersR 1990, 397 [...]