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OLG Köln (Ss 3/96 (B)) | Datum: 30.01.1996
1. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 41 (Z 274), 49 StVO , 24 StVG zu einer Geldbuße von 800,00 DM verurteilt. In den Feststellungen heißt es wie folgt: 'Der [...]