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OLG Hamburg (1 Ss 166/86) | Datum: 04.02.1987
».. Der Schaden am unbefugt benutzten Fluchtfahrzeug darf nicht unberücksichtigt bleiben, wenn im Rahmen des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB zu entscheiden ist, ob an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist. Dafür [...]