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OLG Bamberg (3 Ss OWi 1050/06) | Datum: 27.09.2006
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefons (§§ 23 Abs. 1a StVO , 49 Abs. 1 Nr. 22 ) zu einer Geldbuße von 40,00 EUR [...]