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LG Rostock (4 O 139/04) | Datum: 25.08.2004
Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geltend. Die Klägerin befuhr am 06.06.2002 mit dem Fahrrad den asphaltierten Fahrradweg zwischen Drewitz [...]