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1. Sind wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls Versicherung und Versicherungsnehmer verklagt, sind für den Versicherungsnehmer in der Regel die Kosten eines eigenen Anwalts erstattungsfähig. 2. Dies gilt nicht, wenn ein Interessenkonflikt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung von vornherein ausgeschlossen ist.
JurBüro 1998, 367 MDR 1998, 713 NJW-RR 1998, 1614 ZfS 1998, 437 ZfS 1999, 319 [...]