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LG Lübeck (5 O 585/81) | Datum: 26.10.1984
'Im Vordergrund [der Schmerzensgeldbemessung] standen das Ausmaß und die Schwere der Verletzungen selbst. ... Auch die Erlebnisverarbeitung und seelische Verfassung des Kl. (Kummer, Bedrückung, Niedergeschlagenheit) [...]