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LG Hamburg (9 S 68/87) | Datum: 22.09.1987
Der Kl. hatte sich von H. einen elektrisch betriebenen Hochdruckreiniger geliehen. Er zog den Stecker der Tiefkühltruhen des H. aus der Steckdose, schloß das Reinigungsgerät an und wusch sein Kfz. Danach gab er das [...]