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LG Hamburg (81 S 100/77) | Datum: 10.03.1978
Der Kl. hat keinen Anspruch auf einen Ausgleich dafür, daß er für eine gewisse Zeit sein Autotelefon und seine Funksprecheinrichtung nicht zur Verfügung hatte. Schadensersatz kann der Kl. nicht verlangen, weil er [...]