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AG Simmern (3 C 261/89) | Datum: 29.06.1989
Der Kl. hatte das Mietfahrzeug, weil zwischenzeitlich sein Neuwagen geliefert wurde, vor der Garage stehen lassen; der Wagen wurde nachts am Dach und am Scheibenwischer beschädigt. Für die Schadensbeseitigung sind [...]