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Hält ein Fahrzeugführer am Fahrbahnrand an und lädt er aus der geöffneten linken Hintertür Gegenstände aus, muß er während des gesamten Ausladevorgangs sich vergewissern, ob Fahrzeugverkehr naht und gegebenenfalls den Ausladevorgang beenden und die Fahrzeugtür schließen.
OLGR 1095, 38 OLGReport-Düsseldorf 1995, 38 ZfS 1995, 127 [...]
1. Ist in einer Kaufvertragsurkunde das Neufahrzeug nicht individuell bestimmt worden, sondern soll ein nicht vorrätiges Kfz geliefert werden, liegt eine Gattungsschuld vor. 2. Werden in einer Kaufvertragsurkunde über ein Neufahrzeug als Sonderausstattung gewünschte Zubehörteile aufgeführt, läßt dies noch nicht den sicheren Schluß darauf zu, daß eine Stückschuld vorliegt. Der Kfz-Handel bietet potentiellen Käufern eine breite Palette von Ausstattungsvarianten an, die damit gleichfalls als Gattungsschulden anzusehende Fahrzeuge sind. 3. Behauptet der Verkäufer, im Gegensatz zu der Kaufvertragsurkunde habe zwischen den Parteien Einigkeit darüber bestanden, daß kein neues Fahrzeug einer Gattung, sondern ein im Schaufenster stehendes Fahrzeug eines anderen Typs und damit eine Stückschuld vereinbart sei, muß er die der Kaufvertragsurkunde zukommende Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit ausräumen.
DRsp I(130)430d OLGR 1995, 142 OLGReport-Düsseldorf 1995, 142 ZfS 1995, 335 [...]
1. Bei der Berechnung der Gebrauchsvorteile eines Wohnmobils im Falle der Wandelung eines Kaufvertrages darf nicht allein auf die Laufleistung des Wohnmobils während der Besitzzeit des Käufers abgestellt werden. Da Wohnmobile auch während der Standzeiten benutzt werden, ist bei der Bemessung der Gebrauchsvorteile auf die voraussichtliche Lebensdauer des Fahrzeugs abzustellen. 2. Die Gebrauchsvorteile sind um die Aufwendungen für die Unterstellung des Fahrzeuges zu vermindern, da sie gewöhnliche Erhaltungskosten gem. § 994 BGB sind.
NZV 1995, 69 OLGR 1995, 83 OLGReport-Düsseldorf 1995, 83 ZfS 1995, 217 [...]