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1. Auch bei dem Gebrauchtwagenkauf spielt nach der Verkehrsauffassung das Baujahr eine kaufentscheidende Rolle. 2. Wird ein Pkw nach mehr als zweijährigem Einsatz als Vorführwagen als Gebrauchtfahrzeug zum Kauf angeboten, muß der Verkäufer darauf hinweisen, daß der Pkw nicht zeitnah vor dem Erstzulassungsdatum produziert worden ist. Unterbleibt ein solcher Hinweis, liegt ein arglistiges Verschweigen eines Fehlers des Gebrauchtwagens durch den Verkäufer vor.
OLGR 1998, 160 OLGReport-Celle 1998, 160 ZfS 1998, 382 [...]
1) Ein Geschädigter kann auf Reparaturkostenbasis bis zur Höhe von 130 % des Wiederbeschaffungswertes nur dann abrechnen, wenn er beabsichtigt, nach erfolgter Reparatur sein Fahrzeug weiter zu benutzen. 2) Beabsichtigt er dagegen, nach der Reparatur sein Fahrzeug zu veräußern, kann er nur eine Abrechnung auf der Basis der Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges vornehmen.
Ebenso OLG Hamm OLGR 1993, 255 = NJW-RR 1993, 1436 . OLGR 1995, 24 ZfS 1995, 133 [...]
1) Der Verkäufer eines in Polen unfallreparierten Kraftfahrzeuges ist wegen der Unzulänglichkeit einer solchen nicht den Vorgaben der Hersteller und den technischen Erfordernissen entsprechenden Reparatur verpflichtet, den Käufer hierauf hinzuweisen. 2) Von dem Erfordernis des vorliegenden Anfangsbeweises für eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO kann nicht wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit im Zivilprozeß abgesehen werden.
OLGR 1996, 208 OLGReport-Celle 1996, 208 ZfS 1996, 456 [...]