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Als Verletzung eigener Rechte kann ein Anwohner nicht geltend machen, die Umbenennung der Straße, an der seine Mietwohnung liegt, sei unter Verletzung des bezirklichen Selbstverwaltungsrechtes rechtswidrig ohne seine Anhörung und ermessensfehlerhaft zustande gekommen. Seine hierauf gestützte Anfechtungsklage hat deshalb keine aufschiebende Wirkung.
Siehe dazu ferner Schl.-Holst. OVG, ZfS 1992, 251. ZfS 1994, 432 [...]