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1. Auch bei dem Gebrauchtwagenkauf spielt nach der Verkehrsauffassung das Baujahr eine kaufentscheidende Rolle. 2. Wird ein Pkw nach mehr als zweijährigem Einsatz als Vorführwagen als Gebrauchtfahrzeug zum Kauf angeboten, muß der Verkäufer darauf hinweisen, daß der Pkw nicht zeitnah vor dem Erstzulassungsdatum produziert worden ist. Unterbleibt ein solcher Hinweis, liegt ein arglistiges Verschweigen eines Fehlers des Gebrauchtwagens durch den Verkäufer vor.
OLGR 1998, 160 OLGReport-Celle 1998, 160 ZfS 1998, 382 [...]