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BGH (VI ZR 61/71) | Datum: 20.06.1972
Der vom Kl. beigezogene Sachverständige hatte die Höhe etwaiger Reparaturkosten auf maximal 1.600,- DM geschätzt; tatsächlich kostete die daraufhin in Auftrag gegebene Reparatur dann ca. 2.500,- DM; demgegenüber betrug [...]