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OLG Koblenz (5 U 216/05) | Datum: 20.10.2005
I. Die minderjährige Klägerin beansprucht von der Beklagten Ersatz materiellen Schadens (187,46 EUR), ein angemessenes Schmerzensgeld (mindestens 7.500 EUR) und sie begehrt darüber hinaus die Feststellung der [...]