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OLG Hamm (13 U 52/01) | Datum: 19.09.2001
Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet. I. Die Klägerin hat gegen den Beklagten weder Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld noch auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige [...]