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OLG Hamm (13 U 283/85) | Datum: 14.07.1986
»... In der Rechtspr. ist anerkannt, daß die Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten Gutachtens zu ersetzen sind, wenn für die Einholung eines solchen Gutachtens ein rechtfertigender Anlaß [...]