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OVG Nordrhein-Westfalen (12 A 1402/18) | Datum: 07.02.2022
Das angegriffene Urteil wird geändert. Es wird festgestellt, dass die Inobhutnahme des Sohnes K. der Klägerin am 21. März 2016 durch die Beklagte, bestätigt durch Bescheid vom 23. März 2016 in der Fassung des [...]