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OLG Hamm (2 Ss 1577/97) | Datum: 27.04.1998
Für den Inhalt der von ihm unterzeichneten Revisionsbegründung muß der Verteidiger die volle Verantwortung übernehmen; verbleiben hieran auch nur Zweifel, so führt dies zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BGH, NStZ [...]