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LG Dortmund (14 Qs OWi 39/00) | Datum: 14.08.2000
Anmerkung: Madert, ZfS 2000, 505 ; der Streit um die Gebührenhöhe in Bußgeldsachen wurde seit Inkrafttreten des RVG dadurch entschärft, dass sich die Verteidigergebühren nunmehr an der (zuletzt) festgesetzten Geldbuße [...]