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DM 30000 Schmerzensgeld und Feststellung des Ersatzes materiellen und immateriellen Zukunftsschadens für einen Schüler aus fahrlässiger Körperverletzung (Freibadunfall) wegen Jochbeinfraktur rechts mit großem Hämatom, Durckschmerz und Bewegungsschmerzen im rechten Kiefergelenk, 10 minütige Bewußtlosigkeit mit anschließenden Bewußtseinsstörungen, Gehirnerschütterung. Ursächlich sind auch die Folgeschäden: Die commotio cerebri führte zu einer Aktivierung einer vorbestehenden und bis dahin asymptomatischen Arachniodalzyste. Diese mußte operiert werden mit Bildung einer postoperativen Läsion. Kontrastmittelschäden. 6maliger stationärer Aufenthalt von insgesamt 70 Tagen. Dauerfolgen: fast tägliche Kopfschmerzen; Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit durch dauernde Müdigkeit bzw. Schlappheit; Konzentrationsschwierigkeiten; Antriebslosigkeit und zeitweilige Depression wechselnd mit 'Überdrehtsein'; Anfallzittern, Schwindelgefühl mit Zwang zum Festhalten; Ohrensausen im rechten Ohr; epileptische Anfälle; Sehstörungen (Gesichtsfeldausfall, Blitze, beweglicher Hintergrund, Doppelsehen, Verschwinden von Zeilen); Sprachschwiekeiten und Nebenwirkungen auf die Leber durch Medikamenteneinahme. Chronisches Anfallsleiden mit regelmäßiger Behandlungserfordernis. Bisher Schüler mit überdurchschnittlichen Leistungen. 50 % MdE. Die begehrte Rente wurde im Hinblick auf die Feststellung des Ersatzes des Zukunftsschaden verweigert.

OLG München (20 U 6522/88) | Datum: 18.10.1989

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 6.10.1988 in Ziffer I. dahin abgeändert, daß der Beklagte zu 1) (...) verurteilt wird, über den bereits zuerkannten Betrag von 24.843,77 [...]

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