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OVG Sachsen-Anhalt (1 M 64/06) | Datum: 18.07.2006
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Auf der Grundlage der mit der Beschwerdebegründung vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, hat die Beschwerde Erfolg. [...]