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Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist für den Geschädigten eine dreitägige Überlegungs- und Erkundigungszeit für die Bestellung eines Ersatzfahrzeuges ausreichend, für die er dann - zuzüglich zur erforderlichen Lieferzeit - Nutzungs- bzw. Verdienstausfall verlangen kann.
AG Gießen ZfS 1995, 93: Überlegungsfrist von 10 Tagen. ZfS 1995, 215 [...]