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LG Wiesbaden (1 S 366/82) | Datum: 10.01.1983
Der Kl. hat das beschädigte Fahrzeug weiter benutzt, und es ist ihm deshalb bisher durch unfallbedingte Reparaturzeiten kein Ausfall in der Benutzungsmöglichkeit seines Pkw entstanden. In einem solchen Fall fehlt es [...]