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BGH (I ZR 250/03) | Datum: 11.05.2006
Die Beklagte war Halterin von zwei Kraftfahrzeuganhängern, an denen Werbeschilder für den Gaststättenbetrieb K. angebracht waren. In der Zeit vom 3. Dezember 2001 bis zum 11. Februar 2002 waren die Anhänger im [...]