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VG Lüneburg (5 B 1/04) | Datum: 22.03.2004
Der gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zulässige Antrag ist in dem aus dem Tenor hervorgehenden Umfang begründet. In der angegriffenen Verfügung ist das besondere Interesse am Sofortvollzug der Fahrerlaubnisentziehung gemäß § 80 [...]