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VGH Bayern (11 CS 90.3250) | Datum: 27.11.1990
Der Antragsteller [AntrSt.] der Inhaber der Fahrerlaubnis der Klassen 1, 2 und 3 sowie der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi war, erlitt bei einem von ihm nicht verschuldeten Verkehrsunfall schwerste [...]