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VGH Bayern (11 B 90.237) | Datum: 08.10.1990
c. »Mit Recht hat das Erstgericht die Klagebefugnis aus § 45 Abs. 1 Nr. 5 StVO bejaht, weil der Kl. nur mit Hilfe hoheitlicher Verkehrsregelungen effektiven Rechtsschutz erlangen kann. Der Senat teilt auch die [...]