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OLG Frankfurt/Main (3 U 193/64) | Datum: 12.02.1965
Der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch auf einen dem nicht mehr instandsetzungsfähigen unfallgeschädigten Wagen völlig gleichkommenden Wagen. Da auch die entgehenden Gebrauchsvorteile zu ersetzen sind, darf er sich [...]