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Ein in einem anderen Mitgliedstaat der EG ausgestellter Führerschein berechtigt nicht dazu, im Bundesgebiet ein Kfz zu führen, führen, wenn dem Betreffenden zuvor nach innerstaatlichem Recht die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder versagt worden ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem anderen EG-Mitgliedstaat hat.
DAR 1998, 365 NJW 1998, 3731 NVwZ 1999, 100 VRS 95, 479 VerkMitt 1998, 94 [...]