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Die Behauptung des Versicherungsnehmers, wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht gewußt zu haben, daß überhaupt ein entsprechender Versicherungsvertrag bestand, ist für sich allein nicht geeignet, den Vorwurf grob fahrlässiger Nichtanzeige des Versicherungsfalls auszuräumen.
Vgl. dazu auch OLG Frankfurt/M. VersR 1992, 604 VersR 1994, 590 ZfS 1994, 99 [...]