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1. Der Arbeitgeber hat den Prämienmehraufwand wegen Rückstufung des Arbeitnehmers durch dessen Haftpflichtversicherer im Schadensfall zu ersetzen, wenn er für dieses Risiko keinen angemessenen Ausgleich zahlt. 2. In der Zahlung einer Kilometerpauschale von 0,42 DM für jeden dienstlich gefahrenen Kilometer liegt keine Abgeltung des Unfallrisikos und des dadurch bedingten Mehraufwandes.
s. a. ArbG Aachen (6 Ca 1780/90) DAR 1991, 343. DAR 1991, 462 VersR 1992, 1013 [...]