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Soweit der RA zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft und später gegenüber der Bußgeldbehörde tätig geworden ist, hat er für das Ermittlungsverfahren Anspruch auf die Gebühr gem. den §§ 84 Abs. 1, 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO und für das Bußgeldverfahren gem. § 105 Abs. 1
AGS 1996, 140 DAR 1997, 165 VersR 1997, 1370 ZfS 1997, 71 [...]
Es kommt nicht darauf an, wer das Verfahren einstellt - die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO oder das Gericht z.B. nach §§ 153, 153 a, 154 u.a. StPO - und ob das Verfahren vor oder nach Anklageerhebung eingestellt wird; allein entscheidend ist die Einstellung vor einer Hauptverhandlung, die deshalb und dadurch vermieden wird.
AGS 1996, 126 mit Anm. v. Madert. AGS 1996, 126 ZfS 1997, 70 [...]
Werden die Kosten des Rechtsstreits einer Partei auferlegt, die Kosten des Vergleichs jedoch gegeneinander aufgehoben, so zählt die halbe Prozeßgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO zu den Kosten des Rechtsstreits und ist zugunsten der erstattungsberechtigten Partei festzusetzen.
Anm. N. Schneider, AGS 1997, 27 . AGS 1997, 27 ZfS 1997, 192 [...]