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LG Tübingen (5 O 183/21) | Datum: 06.12.2022
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.059,00 € Schadensersatz, weitere 3.400,00 € Schmerzensgeld und 800,39 € außergerichtliche Anwaltskosten, jeweils nebst Zinsen daraus in Höhe von [...]