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LSG Mecklenburg-Vorpommern (L 6 KR 47/17) | Datum: 15.03.2022
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist ein Kostenerstattungsanspruch aufgrund selbst beschaffter [...]