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LG Bonn (17 O 393/20) | Datum: 18.03.2021
1. Das Versäumnisurteil der Kammer vom 30.12.2020 wird aufrechterhalten mit Ausnahme des Kostenausspruchs soweit dieser sich auf die Kosten der Säumnis des Beklagten bezieht. Insofern wird die Kostenentscheidung [...]