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LSG Thüringen (L 1 JVEG 1033/20) | Datum: 21.12.2021
Die Entschädigung für das Gutachten vom 13. Oktober 2020 wird auf 4.580,48 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. Im Klageverfahren mit dem Aktenzeichen L 12 R 900/18 [...]