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OLG Rostock (5 U 55/17) | Datum: 11.06.2021
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld i.H.v. weiteren 210.000,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2012 zu zahlen. 2. Die Beklagten werden als [...]