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LG München II (10 O 5592/16) | Datum: 22.04.2020
1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 10.007,22 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.08.2013 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) [...]