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LAG Rheinland-Pfalz (6 Sa 83/19) | Datum: 14.01.2020
I. Das Versäumnisurteil vom 05. November 2019 wird aufrechterhalten. II. Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Parteien streiten über die [...]