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LSG Bayern (L 18 SO 46/19 B ER) | Datum: 16.07.2019
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 04.02.2019 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Der Antragsteller (Ast) begehrt im Wege der einstweiligen [...]