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LG Bonn (1 O 483/18) | Datum: 23.08.2019
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.688,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2019 zu zahlen und den Kläger von den Kosten der X GbR gemäß Rechnung vom [...]